Rechtsprechung
   BGH, 07.05.1953 - 3 StR 249/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,4965
BGH, 07.05.1953 - 3 StR 249/52 (https://dejure.org/1953,4965)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1953 - 3 StR 249/52 (https://dejure.org/1953,4965)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1953 - 3 StR 249/52 (https://dejure.org/1953,4965)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,4965) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gewalttätiges widerrechtliches Eindringen einer öffentlich zusammengerotteten Menschenmenge in ein Haus eines jüdischen Metzgers - Verwertung polizeilicher Vernehmungsprotokolle im Wege des Urkundenbeweises

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.08.1952 - 3 StR 267/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.05.1953 - 3 StR 249/52
    § 254 StPO verbietet nur die Verwertung polizeilicher Vernehmungsprotokolle im Wege des Urkundenbeweises, nicht aber deren Verwertung überhaupt (BGHSt 3, 149).
  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 421/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.05.1953 - 3 StR 249/52
    Über die seine vorherigen Angaben mitumfassende Einlassung dieses Angeklagten konnte die Strafkammer gemäss § 261 StPO nach freier richterlicher Überzeugung entscheiden (BGHSt 1, 337).
  • RG, 24.01.1935 - 2 D 1330/34

    Zur Frage der Verwertung von Urkunden in der Hauptverhandlung.

    Auszug aus BGH, 07.05.1953 - 3 StR 249/52
    Dann wäre als Beweismittel nicht die Urkunde in Betracht gekommen, sondern die darauf abgegebene Erklärung des Angeklagten (RGSt 69, 88).
  • BGH, 28.07.1967 - 4 StR 243/67
    Diese Auffassung ist vom Bundesgerichtshof immer vertreten worden (BGH 4 StR 1032/51 vom 17. April 1952; 3 StR 249/52 vom 7. Mai 1953; 4 StR 787/52 vom 21. Mai 1953); sie wird auch im Schrifttum gebilligt (Löwe/Rosenberg StPO 21. Aufl. § 261 Anm. 3) oder jedenfalls nicht in Zweifel gezogen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht